AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB’s von Go-Jugendschutz

§1 Vetragsgegenstand

Go Jugendschutz im folgenden Auftragnehmer genannt übernimmt für Kunden im übrigen Auftraggeber genannt die Leistung des Jugend- bzw. Datenschutzbeauftragten. Hierbei handet es sich lediglich um eine beratende Tätigkeit im Sinne des Jugendschutz zb. auf Internetseiten oder Portalen. Eine Rechtsberatung durch GoJugendschutz ist ausgeschlossen. Im speziellen Fall werden wir Sie an einen auf Jugendschutz spezialisierten Rechtsanwalt verweisen. Ein Vertrag kommt erst mit Bezahlung der Rechnung zustande.

§2 Vetragslaufzeiten

Die Vertragslaufzeiten sind wie folgt:

  1. pro Jahr inkl. 1 Prüfung (mit Prüfbericht)
  2. Ermäßigung bei mehreren Domains
  3. ggf. zusätzliche Kurzprüfungen zb. bei Änderungen sind inkl. jedoch ohne schriftliche Bestätigung

2.1 Preise

Zusätzliche Leistungen des Jugendschutzbeauftragten sind jeweils mit einer Stundenberechnung in Höhe von Euro 56,00 zu bestellen. Es gilt dabei jede angefangene Stunde welche min. 15 min dauert.

Eine Übersicht der Preise finden Sie in unserer Preisliste.

§3 Vertragsdetails

Allgemeine Pflichten des Jugendschutzbeauftragten nach dem § 7  JMStV.

Alle Prüfungen werden bei dem Standardvertrag einmal pro Kalenderjahr durchgeführt. Jede Weitere Prüfung wird nach §2 Abs. 2.1 berechnet. Support-Leistungen wie E-Mail, Telefon sind im Vertrag kostenfrei solange diese keine Recherche, Such oder Vorbereitungsarbeit erfordert.

§4 Haftung

Eine Haftung des Jugendschutzbeauftragten wird wenn nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich ausgeschlossen. Der Jugendschutzbeauftragte hat keine administrativen Rechte und ist auch nicht der Herausgeber der Web-Applikation oder dem Medium.

§5 Zahlungsweise

Wenn nicht anders vereinbart sind die Gebühren sind Jährlich jeweils im voraus zu entrichten.

2.1 Sollten Sie den Jahresbeitrag nicht aufbringen können kann ggf. auch eine mtl. Ratenzahlung vereinbart werden. Hierbei berechnen wir einen Aufpreis von 10% der Jahresgebühr. Bonität vorausgesetzt!

§6 Schlussbestimmungen

Alle Änderungen müssen schriftlich fixiert und von beiden Parteien angenommen werden. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform wenn diese im westlichen den Vertag beeinflussen.

Die AGB’s sind im Zusammenhang mit unseren Datenschutzrichtlinien zu verstehen.

Unsere Allgemeine Geschäftsbedinnungen wurden am 28.09.2010 erstellt. Letztes Update war am 28.09.2010 um 16:00 Uhr.