Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Jugendschutzgesetzt (JuSchuG) legst den Jugendschutz fest und verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sich an dieses zu halten. Im Jugendschutzgesetz sind unter anderem folgende Punkte festgehalten und werden zur unabdingbaren Pflicht gesetzt.
Der Jugendschutzbeauftragte nach §§ 7 a GjSM, 8 Abs. 5 MDStV
- Jugendschutz für Erotik Webseiten ist unabdingbar
- Ein Jugendschutzbeauftragter muss bestellt werden
- Der Jugendschutzbeauftragte überprüft die Webseite auf Jugendgefärdende Inhalte
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