Wegweiser Jugendmedienschutz im Internet

Bundesprüstelle für Medien und Internet

Diese Institution ist gedacht als Anlaufstelle und für Hilfesetllung gerade für Betreiber von Internetseiten mit jugendbeeinträchtigende Inhalten und  Internetangeboten.

Hier werden wichtige und Grundsätzliche Dinge benadelt und klar definiert. Gerade für den Jugendschutz ist dies ein wichtiger Bestandteil.

Link: bundespruefstelle.de/wegweiser

Jugendschutzproramm

Jugendschutzprogramm

Wir empfehlen Ihnen folgende Jugendschutzprogramme für Ihre Webpräsenz. Beachten Sie das nicht alle Jugendschutzprogramme in Deutschland verwenden dürfen. Haben Sie Fragen zum Jugendschutz wenden Sie sich einfach an uns!

Jugendschutzprogramm.de ist eine Filtersoftware, die Eltern auf Ihrem Computer installieren können, damit Ihre Kinder sicher vor Erotik und Gewalt im Internet surfen können.

Der Einsatz der Jugendschutzprogramm.de Filtersoftware ist freiwillig und kostenlos.

Link: Jugendschutzprogramm.de

1 Euro Jugendschutz? Was ist das?

1 Euro Jugendschutz

Immer mehr Jugendschutzbeauftragte werben mit 1 Euro Angeboten oder leicht darüber. Nun was ist dieser 1€ Job wert? Diese Frage ist schnell beantwortet wenn man an den allgemeinen Discount-Markt denkt. Gut und günstig, aber nicht intensive! Es kann aber auch oft vorkommen, dass sich diese Angebote als Mogelpackung outen, nämlich dann wenn man das Kleingedruckte liest sieht man oft *pro Tag!

Seriöse Jugendschutzbeauftragte haben nicht zu verstecken, Sie leben von ihrem guten Ruf und dem Vertrauen der Mandaten.

Denn Jugendschutz ist Vertauenssache!

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V.

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich seit 1972  für Kinderrechte, Beteiligung und die Überwindung von Kinderarmut ein.

Seit 1997 erhält das Deutsche Kinderhilfswerk jährlich das DZI-Spendensiegel als Zeichen für Vertrauenswürdigkeit, und erfüllt so die strengen Kriterien des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen.

Link: dkhw.de

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Klicksafe

Klicksafe

Als Klicksafe stellt sich die Initiative vor. Seit 2004 setzt klicksafe in Deutschland den Auftrag der Europäischen Kommission um, Internetnutzern die kompetente und kritische Nutzung von Internet und Neuen Medien zu vermitteln und ein Bewusstsein für problematische Bereiche dieser Angebote zu schaffen. Dies geschieht, neben der Information über Themen sowie durch Materialien und Schulungen z.B. für Lehrer, auch über die Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern in Deutschland und auf europäischer Ebene, über eine breit angelegte öffentliche Kampagne sowie durch die Beteiligung am jährlich stattfindenden internationalen Safer Internet Day.

Link: Klicksafe

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Jugendschutz nicht gewerbliche Internetseiten

Jugendschutz für nicht gewerbliche Internetseiten

Jugendschutz für nicht gewerbliche Internetseiten

Wann ist eine Webseite gewerblich und wann ausschliesslich privat? Diese Frage wird immer häuffiger im Zusammenhang mit dem Jugendschutz gestellt. Wichtig zu wissen ist; dass ein Jugendschutzbeauftragter dann bestellt werden muss wenn eine gewerbliche Webseite jugendgefährdende Inhalte aufweisst.

Als Privat ist eine Webseite nur dann zu sehen wenn damit keine Einnahmen erziehlt werden! Schon wenn ein Banner zb. über ein Affiliate-System oder Werbemittel, Textlinks zu sehen sind die dem Seiteninhaber, Betreiber zugeordnet werden ist diese Webseite nicht mehr ausschliesslich privat sondern eher gewerblich anzusehen.

Was sind Ausnahmen?

Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern, oder nachweislich weniger als zehn Mio. Seitenzugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres können auf die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung zb. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und diese zur Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten verpflichten.

Ansonnsten gilt:

Ohne Jugendschutzbeauftragten dürfen Sie in Deutschland keine Webseite mit jugendgefährdende Potential als kommerzielles Online-Angebot betreiben.

Fordern Sie jetzt ihr kostenloses Angebot an

Was ist Pornografie? Jugendschutz Recht 2010

Was ist Pornografie?

Nun im Internet ist sicherlich viel erotisches Material zu finden. Auch spezielle und etwas härtere Erotik ist im Internet sichtbar. Eine gesetzliche Definition für erlaubte und verbotene Erotik gibt es aber bis lang noch nicht.

Was sind Maßstäbe?

Es gibt zumindest eine Richtlinie nach § 184 a und b Strafgesetzbuch (StGB)  zur „harten Pornografie“ werden pornografische Schriften gezählt, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.

Wissenschaftliche Werke gelten hingegen nicht als pornografisch, sofern diese ausschliesslich der Wissenschaft dienen und keine anderen Absichten verfolgen. Es ist demnach eine Auflbeziehung an die Wissenschaft als „Deckmantel“ nicht erlaubt.

Immer mehr Internetseiten mit eindeutigen pornografischen Inhalten ziehen in das Ausland, um sich der deutschen Gesetzgebung zu entgehen. Diese Möglichkeit ist sehr umstritten und gleich wohl keine akzeptable Alternative um einen seriösen Ruf zu bekommen. Dabei bieten Hoster aus dem Ausland wie zb. Niederlanden mit einem sehr humanen Jugendschutz einen großen Spielraum.

Aber auch große Erotik-Portale mit Sitz im Ausland haben oft einen guten Jugendschutz um große Fallen oder EU-Ermittlungen gegen sich zu ersparen.

Gegen Sie auf Nummer sicher und holen sich Rat von einem qualifiziertem Jugendschutzbeauftragten. So können Sie mit ruhigem Gewissen arbeiten und brauchen keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.