Jugendgefährdendes Material über Tauschbörsen
Illigale Nutzung von Tauschbörsen sind Verboten, wenn man aber in diesem Zusammenhang noch porografische Werke anbietet oder zugänglich macht, kann das Anbieten von Pornofilmen in Tauschbörsen, den Straftatbestand des § 184 StGB erfüllen und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. mit Geldstrafe bestraft werden.
Wichtige Hinweise!
Nutzen Sie keine Tauschbörsen im Internet egal welcher Art! Die Nutzung kann durch Abmahnungen sehr teuer werden. Fallbeispiele (Filesharing-Abmahnung durch Urmann und Collegen Rechtsanwälte) belegen, dass sich „Firmen“ und „Rechtsanwälte“ auf deisen Geschäft spezialisiert haben und womöglich damit Millionen verdienen.
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Geben Sie diesen Personen keine Chance auf Erfolg!